Agenturen und Freelancer, oder die Sache mit dem Material, Teil 2.

Oft wird man als Texter auch von Agenturen angegangen, die ein Projekt nicht allein stemmen können. Das ist nicht weiters schlimm, immerhin verkauft sich ein Haufen Textarbeiter als „Kommunikationsexperten“. Nicht schlimm, so lange der Kunde vernünftiges Ausgangsmaterial liefert oder kreative Höhenflüge nicht gleich per se verbietet. Weil sonst die P.R.-Verantwortliche in den Hungerstreik tritt oder die Rechtsabteilung bittere Tränen weint und einen Haufen potentieller Raubmordkopierer vor den Kadi zerren muss, um die Firma im Auge der Öffentlichkeit vorteilhaft zu positionieren.

Wie bereits in der allerersten Kolumne besprochen stellt sich immer die Frage nach dem Material. In meinem heutigen Beitrag erweitert sich die Perspektive um den Faktor „Agentur“: Diese nimmt dem Kreativen Kommunikationskram ab, der Schreiberling gibt einen Rabatt, und alle sind glücklich. Aber z’Füüferli und zWäggli sind im Freelancer-Umfeld nur mit masochistischen Tendenzen seitens der Texterin, mit ruchlosen Kunden oder einer hirnamputierten Zuschauerschaft möglich.

Hirnamputiert? Geht’s noch???

Tschuldigung. Ich habe mich zu dem Thema (sogar auf Englisch!) ausgekotzt, hier will ich ein wenig nüchterner bleiben. Oder mahnender, Zeigefinger-hochhaltender. Denn es ist klar: Entweder, Agentur und Kundin vertrauen den Kreativen und lassen sie das machen, wofür man sie umworben hat. Oder der Kunde liefert selbst interessante Inhalte, die aufgewertet werden sollen. Aber in keinem Fall sollte man vom Rand des Fußballfeldes mit vergifteten Pfeilen auf die Spieler schießen. Das mag oft in der Agenturisten-Natur liegen und auf Außenstehende recht drollig wirken, aber damit verärgert man die freien Mitarbeiter und zeigt sich als planlosen Zombie der Gewinnmaximierung. Während sich das nicht-lobotomisierte Publikum fragt, was die bereits x-Mal gesehenen Inhalte bewirken sollen.

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Eike und die heilige Pecunia.

Für einen Schweizer untypisch spreche ich heute einmal das Tabu-Thema überhaupt an: Geld. Etwas typischer für einen Schweizer werde ich allerdings keine konkreten Zahlen nennen, sondern möchte mich lieber auf etwaige Fallstricke konzentrieren. Nun denn:

Was muss ein freischaffender Texter in Sachen Honorar beachten?

Zuerst einmal genau das – es handelt sich um ein Honorar, nicht um einen Lohn. Man kann es auch „Vergütung“ nennen, wenn man Fremdwörter nicht mag, aber verkneifen Sie sich Begriffe wie „Stundenlohn“ in Offerte und Rechnung.

Sobald von einem „Lohn“ die Rede ist, werden gewisse offizielle Stellen hellhörig. Die Schweizer SVA zum Beispiel kann dieses Wort bei Selbständigen nicht ausstehen, vermutet sie doch dann eine sogenannte „Scheinselbständigkeit“. Im schlimmsten Fall folgt eine Buchprüfung beim Kunden. Nicht schön. Ähnlich sieht es die deutsche Künstlersozialkasse. Kurz gesagt: Angestellte erhalten Lohn. Freischaffende Texter erhalten ein Honorar. Wie Hausärzte oder Rechtsanwälte. Nur mit weniger Prestige, dafür mit mehr Kaffee und Kippen. „Eike und die heilige Pecunia.“ weiterlesen