Eike und die heilige Pecunia.

Für einen Schweizer untypisch spreche ich heute einmal das Tabu-Thema überhaupt an: Geld. Etwas typischer für einen Schweizer werde ich allerdings keine konkreten Zahlen nennen, sondern möchte mich lieber auf etwaige Fallstricke konzentrieren. Nun denn:

Was muss ein freischaffender Texter in Sachen Honorar beachten?

Zuerst einmal genau das – es handelt sich um ein Honorar, nicht um einen Lohn. Man kann es auch „Vergütung“ nennen, wenn man Fremdwörter nicht mag, aber verkneifen Sie sich Begriffe wie „Stundenlohn“ in Offerte und Rechnung.

Sobald von einem „Lohn“ die Rede ist, werden gewisse offizielle Stellen hellhörig. Die Schweizer SVA zum Beispiel kann dieses Wort bei Selbständigen nicht ausstehen, vermutet sie doch dann eine sogenannte „Scheinselbständigkeit“. Im schlimmsten Fall folgt eine Buchprüfung beim Kunden. Nicht schön. Ähnlich sieht es die deutsche Künstlersozialkasse. Kurz gesagt: Angestellte erhalten Lohn. Freischaffende Texter erhalten ein Honorar. Wie Hausärzte oder Rechtsanwälte. Nur mit weniger Prestige, dafür mit mehr Kaffee und Kippen. „Eike und die heilige Pecunia.“ weiterlesen