Existenzgründung Texterei – Swiss Edition.

Noch immer erreichen mich Mails und Tweets betreffend der Selbständigkeit eines freien Textarbeiters. Ich habe die Sache zwar bereits 2008 abgehandelt, allerdings mit dem Fokus auf deutsche Verhältnisse. Jetzt, zurück in der Umarmung der Confoederatio Helvetica, ist es an der Zeit, diesen Misstand zu bereinigen. Der Artikel wird recht bürokratisch, halten Sie also Bier und Zigaretten griffbereit.

Also: Wie macht man sich als Tippsler in der Schweiz selbständig?

Soll die Selbständigkeit den Kühlschrank füllen, gehört eine ehrliche Betrachtung der Umstände und Fähigkeiten an erste Stelle. Als Einzelkämpfer braucht man nicht gleich einen Business-Plan. Allerdings schadet es auch nicht, wenn man sich die Mühe macht, so ein Papier zu erarbeiten. Es muss ja nicht gleich finanzkräftige Investoren überzeugen! Diskutieren Sie insbesondere die folgenden Fragen:

  • Kann ich mich im persönlichen Gespräch als idealen Problemlöser darstellen? Weshalb?
  • Bin ich überhaupt nur schon selbstsicher genug, von Angesicht zu Angesicht mit echten, realen Menschen zu verhandeln? E-Mail zählt nicht.
  • Habe ich ausreichende Reserven, um auch mal zwei, drei Monate ohne einen einzigen Auftrag über die Runden zu kommen?
  • Bin ich mir sicher, nach besagten drei Monaten bei Wasser und Brot noch schöpferische Energie in mir zu tragen? Mehr als genug Energie, den zufällig reingeflatterten Großauftrag zu stemmen?
  • Was halten Partner, Kinder und Miezekatze von der Idee, dass ich gegebenenfalls tagelang nicht ansprechbar bin und erst nach Mitternacht ins Bett falle?
  • Habe ich ein Problem damit, die nächsten drei, vier Jahre keine freien Wochenenden und keinen Urlaub zu haben? Also, sofern es läuft, ansonsten erübrigt sich die Diskussion sowieso.
  • A propos „laufen“ -- wie sieht die Konkurrenzsituation aus? Gibt es überhaupt einen (über-)regionalen Markt für meine Arbeit?

Hegen Sie bereits nach diesen sieben Fragen Zweifel an der Durchführbarkeit Ihres Unterfangens, legen Sie Ihren Stift beiseite und besuchen Sie ein Job-Portal. Agenturleben wäre hier der bessere Schritt in den Beruf. Aber bleiben wir mal positiv, ja? War ja gerade erst Weihnachten.

Wie geht es dann weiter?

Ganz wichtig ist die Anmeldung bei der AHV/IV. Das hat vornehmlich zwei Gründe:

  1. Man will im Alter echt keine Beitragslücken haben. Oder sich und seinen Kunden nachträglich Probleme mit nicht-beglichenen AHV-Beiträgen einbrocken.
  2. Die Bestätigung der Selbständigkeit durch die kantonale AHV/IV-Stelle ist der Schlüssel für so ziemlich alles, was büromäßig noch auf Sie zukommen wird.

Mit dem Wisch der Sozialversicherungsanstalt wird die Steuererklärung einfacher, man bekommt schneller ein Geschäftskonto (falls man eines möchte) und fürs Ego ist’s auch gut. Selbständig! Woohoo! Wurde auch Zeit!

Um besagten Fötzel zu bekommen muss man ein vierseitiges Formular ausfüllen und Material beilegen. 2010 reichten bei mir eine Publikations- und Kundenliste sowie Visitenkarten und der Entwurf für diese hübsche Website hier. Ja, Textarbeiter haben es etwas einfacher als jemand, der gerne mit Hentai-Spielfiguren handeln möchte. Man benötigt nicht einmal einen Fähigkeitsausweis, da so etwas zur Zeit in der Schweiz nicht existiert. Also weiter.

Beantwortet man die Fragen im Formular korrekt -- wir erinnern uns, Honorar ist kein Lohn -- dauert es eine Woche und der Wisch ist da. Dicht gefolgt von der ersten Quartalsrechnung der AHV/IV.

Die Kosten halten sich im Rahmen, aber 540 Franken im Jahr muss man als Minimum einkalkulieren. Interessant wird es in den Folgejahren: Der AHV-Satz berechnet sich aus der letzten Steuererklärung. Ein Beispiel.

Macht man sich selbständig und schätzt seinen Umsatz auf unter 20 000 Franken ein, zahlt man den Mindestsatz fürs laufende Jahr. Jetzt tippselt man im zweiten Jahr für 70 000 Franken, zahlt aber immer noch den Mindestsatz. Im dritten Jahr bricht der Markt weg und man landet bei CHF 10 000 -- darf aber aufgrund der siebzigtausend vom zweiten Jahr massiv höhere AHV/IV-Beiträge im dritten löhnen, obwohl man im Schnitt unter 1000 Franken im Monat verdient.

Das tut weh. Hat schon viele Jungunternehmende (Gender!) in den Konkurs gezwungen. Entsprechend nochmals der Hinweis auf die oben angeführten Reserven. Keine Rücklagen zu bilden ist in der kreativen Selbständigkeit grenzdebil. Vergessen Sie nicht, dass in obigem Beispiel auch die Steuerverwaltung mehr Geld von Ihnen sehen möchte. Sowohl Steueramt als auch Sozialversicherung zeigen sich glücklicherweise kulant, was das Abstottern der Forderungen angeht. Immerhin.

Du meintest vorhin, die Steuererklärung wird einfacher?

Das war ein wenig übertrieben. Aber das Steueramt macht in der Regel weniger Terror was Berufsauslagen angeht, wenn die Selbständigkeit belegt ist: Alles unter etwa 1000 Franken pro Position wird praktisch durchgewunken, größere Beträge sollte man wenn möglich als laufende Kosten oder Investition deklarieren. Das gilt natürlich nur, wenn Sie auch genug Umsatz erzielen. Wer im ersten Jahr 6 000 Franken angibt aber drei Computer als „Spesen“ abziehen möchte wird auf Granit beißen.

Gesunder Menschenverstand und eine Steuerberatung helfen hier. Letztere kann man im Folgejahr in der Steuererklärung geltend machen (hier hilft wieder die Bestätigung der AHV), mit ersterem ist man hoffentlich reichlich gesegnet. Sonst lässt man besser die Finger von der Selbständigkeit. Es gibt genug Heißlufttransporteure, die auf ihren Visitenkarten „Kommunikationsberater“ stehen haben. Noch einen mehr braucht die Schweiz nun wirklich nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert